Ausverkauf (MHD)
Die Produkte mit einem abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) darf man gemäß § 11 Absatz 1 Buchstabe d) des Gesetzes Nr. 110/1997 in gültiger Fassung verkaufen
Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird mit der Angabe „mindestens haltbar bis …“ (hier folgt das Datum) angegeben. Auf diese Weise werden Lebensmittel gekennzeichnet, die nicht schnell verderblich sind. Dieses Produkt darf man auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkaufen, falls das Produkt gesundheitlich unschädlich und eindeutig als mit abgelaufenem MHD gekennzeichnet ist.
Nach dem Ende der Mindesthaltbarkeitsdauer garantiert der Hersteller die Geschmacks- und Ernährungsqualität des Produkts nicht mehr. Mit dem Kauf solcher Produkte nimmt der Kunde diese Tatsache zur Kenntnis.